Man glaubt es kaum. Sowohl die SZ als auch die FAZ haben Künstler für die Verwendung von „korrekt“ zitierten Besprechungen bzw. Konzertkritiken abgemahnt. In einem konreten Fall mußte der Sänger Peter Schöne 1.400.- EUR an die FAZ und SZ wegen Urheberrechtsverletzung zahlen.
Schöne hatte ohne zu fragen, Kritiken über sich aus der SZ auf seine Homepage gestellt. Es wurden zunächst 350.- EUR von der SZ gefordert, für drei Jahre Nutzung von drei Artikeln.
Im Anschluss jedoch wollte noch die FAZ 1800.- EUR für die Nutzung von sechs Kritiken aus den Jahren 2006-2011.
Nach einiger Handelei, Rechtsanwalt(skosten) blieb er auf insgesamt 1.400.- EUR sitzen.
Abgemahnt und abgezockt – Internetabmahnungen bei Künstlern
Warnung vor dem Hunde « Bad Blog Of Musick
Risiko bei ‚Pressespiegel‘ im Internet | silicon.de
2012 scheint auf ganzer Bandbreite ein historisch schlechtes Jahr für die Musik-Berichterstattung zu werden.
äh ja, ich wiederhol mich : rüsenberg ist einer der ganz wenig guten im geschäft, einer der ganz wenigen die sich trauen, kritisch zu sein, auch gegenüber der eigenen zielgruppe. von daher : respect ! und : lesen ! auch bad blog of musick ist oft sehr erhellend, und man wünscht sich, dass der jazzer hin und wieder über den tellerrand schaut und diesen e-.musik-blog zur kenntnis nimmt.